Europäische Union
1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024

Veröffentlicht:

25. Oktober 2024

Aktualisiert:

25. Oktober 2024

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Diese Zahl ist wie folgt nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt:

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Willkommen auf unserer Transparenzseite der Europäischen Union (EU). Hier veröffentlichen wir EU-spezifische Informationen, die erforderlich sind gemäß den Vorschriften aus dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisual Media Services Directive, AVMSD), dem niederländischen Mediengesetz (DMA) und der Verordnung über Online-Terrorismus (Terrorist Content Online Regulation – TCO). Bitte beachte, dass die aktuellste Version dieser Transparenzberichte in der Sprachversion en-US zu finden ist.

Gesetzlicher Vertreter 

Snap Group Limited hat Snap B.V. zu seinem gesetzlichen Vertreter für die Zwecke des DSA ernannt. Kontaktieren kannst du den Vertreter unter dsa-enquiries [at] snapchat.com für das DSA, unter vsp-enquiries [at] snapchat.com für AVMSD und DMA, über tco-enquiries [at] snapchat.com für die TCO, über unsere Support-Website [hier] oder unter:

Snap B.V.
Keizersgracht 165, 1016 DP
Amsterdam, Niederlande

Wenn du eine Strafverfolgungsbehörde vertrittst, befolge bitte die hier beschriebenen Schritte.

Bitte kommuniziere auf Englisch oder Niederländisch, wenn du uns kontaktierst.

Regulierungsbehörden

In Bezug auf den DSA werden wir von der Europäischen Kommission und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) reguliert. Für AVMSD und das DMA werden wir von der niederländischen Medienbehörde CvdM reguliert. Bezüglich der TCO unterliegen wir der Kontrolle der Niederländischen Behörde zum Kampf gegen Online-Inhalte im Bereich Terrorismus und Kindesmissbrauch ATKM.

DSA-Transparenzbericht

Snap ist gemäß den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, die vorgeschriebene Informationen über die Moderation von Snap für die Dienste von Snapchat enthalten, die als „Online-Plattformen“ gelten, d. h. Spotlight, Für dich, Öffentliche Profile, Maps, Linsen und Werbung. Dieser Bericht muss ab dem 25. Oktober 2023 alle 6 Monate veröffentlicht werden.

Snap veröffentlicht zweimal im Jahr Transparenzberichte, um einen Einblick in die Sicherheitsbemühungen von Snap und die Art und das Volumen der auf unserer Plattform gemeldeten Inhalte zu geben. Unseren neuesten Bericht für H2 2023 (1. Juli bis 31. Dezember) findest du hier (mit Aktualisierungen unserer durchschnittlich monatlich aktiven Empfängerzahlen ab dem 1. August 2024 – siehe unten auf dieser Seite). Auf dieser Seite findest du Metriken, die sich speziell auf das Gesetz über digitale Dienste beziehen.

Durchschnittlich aktive Empfänger pro Monat 
(DSA-Artikel 24.2 und 42.3)

Mit Stand vom 31. Dezember 2023 verzeichnen wir 90,9 Millionen durchschnittlich monatlich aktive Empfänger („AMAR“) unserer Snapchat App in der EU. Das bedeutet, dass im Durchschnitt der letzten 6 Monate 90,9 Millionen registrierte Nutzer in der EU die Snapchat App mindestens einmal im jeweiligen Monat geöffnet haben.

Medienscanning-Bericht über die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern (CSEA)


Hintergrund

Die sexuelle Ausbeutung eines Mitgliedes unserer Community, insbesondere Minderjährigen, ist illegal, verabscheuungswürdig und durch Community-Richtlinien verboten. Die Verhinderung, Erkennung und Beseitigung von Darstellungen der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern (CSEA) auf unserer Plattform hat für Snap oberste Priorität und wir entwickeln unsere Fähigkeiten zur Bekämpfung dieser und anderer Straftaten kontinuierlich weiter.


Wir nutzen PhotoDNA robustes Hash-Matching und Googles Child Sexual Abuse Imagery (CSAI) Match, um bekannte illegale Bilder und Videos von sexuellem Missbrauch von Kindern zu identifizieren und sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, an das U.S. National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) zu melden. Das NCMEC stimmt sich je nach Bedarf dann wiederum mit den nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden ab.


Bericht

Die nachstehenden Daten basieren auf dem Ergebnis einer proaktiven Überprüfung mit PhotoDNA und/oder CSAI Match von Medien, die von der Kamerarolle eines Nutzers auf Snapchat hochgeladen wurden.

Der Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern hat oberste Priorität. Snap setzt dafür erhebliche Ressourcen ein und hat keine Toleranz für solches Verhalten.  Für die Prüfung von Einsprüchen im Bereich CSE (Child Sexual Explotation: Sexuelle Ausbeutung von Kindern) ist eine spezielle Schulung erforderlich. Da in diesem Bereich explizite Abbildungen untersucht werden, ist das Ermittlungsteam auf eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern beschränkt.  Im Herbst 2023 hat Snap Änderungen an seinen Richtlinien vorgenommen, die sich auf die Konsistenz konkreter Maßnahmen zur Durchsetzung der CSE-Vorschriften auswirken. Wir sind bestehenden Unstimmigkeiten durch Schulungen der Mitarbeiter und durch eine Verschärfung unserer Qualitätssicherung entgegengetreten. Wir gehen davon aus, dass der nächste Transparenzbericht Fortschritte bei den Reaktionszeiten für Einsprüche im Bereich CSE und bei der Optimierung der unmittelbaren Reaktion auf solche Hinweise aufzeigen wird.  

Sicherheitsvorkehrungen für die Moderation von Inhalten

Die Sicherheitsvorkehrungen für das CSEA-Medienscanning sind im Abschnitt „Sicherheitsvorkehrungen für die Moderation von Inhalten“ in unserem DSA-Bericht aufgeführt.


Medienscanning-Bericht über die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern (CSEA)


Hintergrund

Die sexuelle Ausbeutung eines Mitgliedes unserer Community, insbesondere Minderjährigen, ist illegal, verabscheuungswürdig und durch Community-Richtlinien verboten. Die Verhinderung, Erkennung und Beseitigung von Darstellungen der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern (CSEA) auf unserer Plattform hat für Snap oberste Priorität und wir entwickeln unsere Fähigkeiten zur Bekämpfung dieser und anderer Straftaten kontinuierlich weiter.


Wir nutzen PhotoDNA robustes Hash-Matching und Googles Child Sexual Abuse Imagery (CSAI) Match, um bekannte illegale Bilder und Videos von sexuellem Missbrauch von Kindern zu identifizieren und sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, an das U.S. National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) zu melden. Das NCMEC stimmt sich je nach Bedarf dann wiederum mit den nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden ab.


Bericht

Die nachstehenden Daten basieren auf dem Ergebnis einer proaktiven Überprüfung mit PhotoDNA und/oder CSAI Match von Medien, die von der Kamerarolle eines Nutzers auf Snapchat hochgeladen wurden.

Der Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern hat oberste Priorität. Snap setzt dafür erhebliche Ressourcen ein und hat keine Toleranz für solches Verhalten.  Für die Prüfung von Einsprüchen im Bereich CSE (Child Sexual Explotation: Sexuelle Ausbeutung von Kindern) ist eine spezielle Schulung erforderlich. Da in diesem Bereich explizite Abbildungen untersucht werden, ist das Ermittlungsteam auf eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern beschränkt.  Im Herbst 2023 hat Snap Änderungen an seinen Richtlinien vorgenommen, die sich auf die Konsistenz konkreter Maßnahmen zur Durchsetzung der CSE-Vorschriften auswirken. Wir sind bestehenden Unstimmigkeiten durch Schulungen der Mitarbeiter und durch eine Verschärfung unserer Qualitätssicherung entgegengetreten. Wir gehen davon aus, dass der nächste Transparenzbericht Fortschritte bei den Reaktionszeiten für Einsprüche im Bereich CSE und bei der Optimierung der unmittelbaren Reaktion auf solche Hinweise aufzeigen wird.  

Sicherheitsvorkehrungen für die Moderation von Inhalten

Die Sicherheitsvorkehrungen für das CSEA-Medienscanning sind im Abschnitt „Sicherheitsvorkehrungen für die Moderation von Inhalten“ in unserem DSA-Bericht aufgeführt.


Der Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern hat oberste Priorität. Snap setzt dafür erhebliche Ressourcen ein und hat keine Toleranz für solches Verhalten.  Für die Prüfung von Einsprüchen im Bereich CSE (Child Sexual Explotation: Sexuelle Ausbeutung von Kindern) ist eine spezielle Schulung erforderlich. Da in diesem Bereich explizite Abbildungen untersucht werden, ist das Ermittlungsteam auf eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern beschränkt.  Im Herbst 2023 hat Snap Änderungen an seinen Richtlinien vorgenommen, die sich auf die Konsistenz konkreter Maßnahmen zur Durchsetzung der CSE-Vorschriften auswirken. Wir sind bestehenden Unstimmigkeiten durch Schulungen der Mitarbeiter und durch eine Verschärfung unserer Qualitätssicherung entgegengetreten. Wir gehen davon aus, dass der nächste Transparenzbericht Fortschritte bei den Reaktionszeiten für Einsprüche im Bereich CSE und bei der Optimierung der unmittelbaren Reaktion auf solche Hinweise aufzeigen wird.  

Sicherheitsvorkehrungen für die Moderation von Inhalten

Die Sicherheitsvorkehrungen für das CSEA-Medienscanning sind im Abschnitt „Sicherheitsvorkehrungen für die Moderation von Inhalten“ in unserem DSA-Bericht aufgeführt.


DSA Risk Assessment

This report has been prepared to comply with Snap’s obligations under Articles 34 and 35 of Regulation (EU) 2022/2065 and provides the results of our assessment of system risks stemming from the design, function and use of Snapchat’s online platforms, together with the methodology used to assess those risks and the mitigation measures put in place to address those risks.


DSA Risk and Mitigation Assessment Report | Snapchat | August 2023 (PDF)


DSA Audit and Audit Implementation

These reports have been prepared to comply with Snap’s obligations under Article 37 of  Regulation (EU) 2022/2065 and provide: (i) the results of the independent audit of Snap’s compliance with the obligations set out in Chapter III of Regulation (EU) 2022/2065 and (ii) the measures taken to implement the operational recommendations from that independent audit.

DSA Independent Audit Report | Snapchat | August 2024 (PDF)

DSA Audit Implementation Report | Snapchat | September 2024 (PDF)