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Empfehlungsberechtigung

Verstörende oder gewaltverherrlichende Inhalte

Nicht geeignet für Empfehlungen:

Verstörende oder gewalttätige Inhalte jeder Art, die unsere Community-Richtlinien verbieten, sind auf Snapchat generell verboten. Damit ein Inhalt für eine Empfehlung an ein breiteres Publikum infrage kommt, darf er Folgendes nicht enthalten:

Grafische oder überflüssige Bilder

Unsere Community-Richtlinien verbieten Darstellungen von grundloser Gewalt gegen Menschen oder Tieren. Diese Inhaltsrichtlinien verbieten nicht nur grafische oder grundlose Darstellungen von Gewalt, sondern auch von schwerer Krankheit, Verletzungen oder Tod. Unsere Community-Richtlinien verbieten keine Inhalte, die medizinische oder kosmetische Verfahren darstellen (z. B. Pickel ausdrücken, Ohrenreinigung, Fettabsaugung usw.). Solche Inhalte kommen jedoch nicht für eine Empfehlung in Frage, wenn grafische Szenen dargestellt werden. „Grafisch“ steht in diesem Zusammenhang für reale Bilder von Körperflüssigkeiten oder -ausscheidungen wie Eiter, Blut, Urin, Kot, Galle, Infektionen oder Verwesung. Wir verweigern die Verstärkung von Abbildungen des menschlichen Körpers, die vorsätzlich eine instinktiv abstoßende Wirkung erzielen sollen, darunter etwa scharfe Objekte in der Nähe von Haut oder Augen sowie Ungeziefer in der Nähe des Mundes. Während unsere Community-Richtlinien Inhalte verbieten, die Tierquälerei zeigen, verbieten diese Inhaltsrichtlinien zusätzlich auch Bilder von schwerem Tierleid (beispielsweise offene Wunden, Auszehrung, gebrochene oder verstümmelte Körperteile) oder Tod.

Verherrlichung von Gewalt

Unsere Community-Richtlinien verbieten es, Unterstützung für Gewalt gegen Personen zum Ausdruck zu bringen oder zu Gewalt gegen Personen zu ermutigen. Diese Inhaltsrichtlinien verbieten darüber hinaus jede zweideutige Unterstützung oder stillschweigende Zustimmung zu Gewalt.

Verherrlichung von Selbstverletzungen

Unsere Community-Richtlinien verbieten es, Selbstverletzung, Selbstmord oder Essstörungen zu fördern. Diese Inhaltsrichtlinien verhindern noch darüber hinaus das Verstärken grenzwertiger ironischer Inhalte (etwa scherzhafte Aufforderungen wie „Lösche deinen Account und kys“ oder jegliche „thinspo“- und „pro-ana“-Inhalte).

Encouraging dangerous behavior

Encouraging dangerous behavior is prohibited in our Community Guidelines. These Recommendation Eligibility Guidelines deny amplification to content that depicts dangerous activities performed by non-professionals, such as stunts or “challenges” that could result in injury, illness, death, harm, or property damage.


Reißerische oder sensationalisierte Berichterstattung

Von verstörenden Vorfällen. Unsere Community-Richtlinien verbieten keine Inhalte über bestürzende Vorfälle. Diese Inhaltsrichtlinien verhindern jedoch das Verstärken von Inhalten über Gewalttaten, Sexualverbrechen oder Verbrechen an Minderjährigen ohne Nachrichtenwert. Ein Inhalt gilt dann als „berichtenswert“, wenn er zeitnah berichtet wird und sich auf eine prominente Person oder Gruppe bzw. ein Thema von öffentlichem Interesse bezieht.

Sensibel:

Folgende Themen oder Inhalte kommen für eine Empfehlung infrage. Wir können jedoch entscheiden, die Sichtbarkeit dieser Inhalte gemäß Alter, Standort, Präferenzen oder anderer Kriterien auf bestimmte Snapchatter zu beschränken.

Gewalt

Gewalt im Kontext nationaler Nachrichten, Bildungsinhalte oder öffentlicher Diskurse, wenn die Inhalte keine Abbildungen von Tod oder Verstümmelungen enthalten. Verstörende Vorfälle wie Sexual- oder Gewaltverbrechen können Nachrichtenwert haben, wenn zeitnah über sie berichtet wird und eine prominente Person oder Gruppe bzw. ein Thema von öffentlichem Interesse involviert ist.

Nicht grafische Darstellungen von Gesundheitsproblemen

Verfahren, medizinische Umgebungen oder Geräte. Dazu zählen konservierte Körperorgane in bildungsbezogenen oder berichtenswerten Kontexten.

Diskussion über die Überwindung von Selbstverletzungen

Einschließlich Essstörungen.

Kosmetische Verfahren

Wo die Haut nicht beschädigt ist.

Körpermodifikationen

Körpermodifikationen wie Tattoo-Nadeln auf der Haut oder Piercings, die gerade ausgeführt werden.

Tiere in Gefahr oder in Not in natürlichen Umgebungen

Ohne grafische Bilder von Tod oder Blut.

Arten, die häufige Phobien auslösen

Wie Spinnen, Insekten oder Schlangen.

Fiktive, aber realistische und potenziell verstörende Bilder. Dazu gehört Gewalt in Kontexten fiktiver Unterhaltung (z. B. in einem Film, Videospiel oder Comedy-Sketch). Dazu zählen auch Inhalte mit Horrorthemen (z. B. Maskierungen mit Spezialeffekten, Kostüme, Requisiten). Darunter fallen auch Bilder, die starke körperliche Reaktionen hervorrufen sollen (z. B. poröse Objekte, die Trypophobie auslösen, Klebstoffe zur Simulation von Hautabschälungen oder Samen, um Zecken zu simulieren).

Profanität

Wenn es sich nicht gegen eine Einzelperson richtet, nicht abwertend gegenüber einer Gruppe ist und nicht in einem sexuell eindeutigen Kontext steht. Darunter fallen auch allgemein gebräuchliche Schimpfwörter, die Frustration ausdrücken sollen (z. B. „Sch****”, „f***”).

Als Nächstes:

Falsche oder irreführende Informationen

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